Abschlussprüfung 10
Die Prüfung zum mittleren Abschluss besteht aus einer schriftlichen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erster Fremdsprache sowie einer mündlichen Prüfung oder einer Hausarbeit mit Präsentation in einem anderen Fach aus dem Bereich des Pflichtunterrichts. Das gewählte Fach muss in der Jahrgangsstufe 9 oder 10 unterrichtet worden sein.
Mündliche Prüfung
Die mündliche Prüfung erstreckt sich auf das gewählte Fach und dabei überwiegend auf das angegebene Schwerpunktthema.
Die Dauer der Prüfung beträgt in der Regel 15 Minuten.
Im Anschluss an die Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Ergebnis der mündlichen Prüfung fest.
Über die Prüfung wird eine Niederschrift angefertigt.
Schriftliche Prüfungen
Schriftliche Prüfungen werden in den Fächern Deutsch Englisch und Mathematik durchgeführt.
Qualifizierender Hauptschulabschluss
a) Wer den qualifizierenden Hauptschulabschluss in der Klasse 10 erreichen will, muss an einer schriftlichen Hauptschulabschlussprüfung teilnehmen und muss hier mindestens die Note befriedigend erreichen.
b) Hat die Schülerinnen oder der Schüler in der Klasse 9 nicht an der Abschlussprüfung in Englisch teilgenommen, muss er dies in der Klasse 10 mit dem o.g. Ergebnis nachholen.
c) Im Weiteren gelten die gleichen Bedingungen wie in der Klasse 9.
Mittlerer Bildungsabschluss
a) Wer den mittleren Bildungsabschluss erreichen will, muss durch die Klassenkonferenz zur Prüfung zugelassen werden.
b) Zum Erreichen des mittleren Bildungsabschlusses gelten die gleichen Prüfungsbedingungen wie in der Realschule selbst.
Die Bearbeitungszeit der Prüfungsaufgaben beträgt im Fach Deutsch 180 Minuten, in den Fächern Mathematik und Englisch oder der ersten Fremdsprache jeweils 135 Minuten.
Die Prüfungsaufgaben werden vom Kultusministerium landeseinheitlich gestellt.
Die Prüfungsarbeit wird von der Fachlehrerin oder dem Fachlehrer der Klasse beurteilt und bewertet. Die Prüfungsarbeit kann eine schriftliche Arbeit ersetzen.
Hausarbeit mit Präsentation
Die Aufgabenstellung der Hausarbeit bezieht sich auf das gewählte Thema.
Die Hausarbeit ist nicht Grundlage der Bewertung, sondern dient der Vorbereitung der Präsentation einschließlich der möglichen Nachfragen.
Die Abgabe der Hausarbeit ist aber Voraussetzung für die Zulassung zur Präsentation.
Für die Präsentation ist insgesamt ein Zeitraum von in der Regel 15 Min. zuzüglich eines angemessenen Zeitraums für Nachfragen vorzusehen.
Sie wird von einem Prüfungsausschuss beurteilt und bewertet. Hierbei sind als Bewertungskriterien fachliche Ansprüche, fachgerechte Vorgehensweisen, Problemlösefähigkeit, Qualität des Ergebnisses, Selbstständigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Medieneinsatz zu beachten.
Über die Präsentation wird eine Niederschrift angefertigt.
Im Abschlusszeugnis ist aufzunehmen, dass in dem entsprechenden Fach als Prüfung eine Präsentation auf der Grundlage einer Hausarbeit gezeigt wurde.


